Allgemeine Geschäftsbedingungen der GMBS GmbH
1.
Abschluss des Vertrages
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Zwischen dem Gast und der GMBS GmbH kommt ein Vertrag
nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande,
sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige
Leistungen bestellt und von der GMBS GmbH zugesagt
wurden. Das Gleiche gilt, wenn die GMBS GmbH
Reservierungen schriftlich bestätigt und eine
Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
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Wird für die Reservierung von der GMBS GmbH eine
Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht
fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt,
so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
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Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von
ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die
hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
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Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so wird der Inhalt der
Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast
nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der
Annahme der Leistungen.
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Bei Anmeldung von mehreren
Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und
Konferenzveranstaltungen ist der GMBS GmbH bis 3 Tage
vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf.
Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. - Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen
Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben
an Dritte ist nur mit Zustimmung durch die GMBS GmbH
zulässig.
2.
An- und Abreise
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Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der
Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 14:00 Uhr des
Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe
(Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages
erfolgen.
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Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der
Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern die GMBS GmbH
dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe
Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle
Zimmerpreis zu zahlen.
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Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens
18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die GMBS
GmbH über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder
für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines
von der GMBS GmbH akzeptierten Kreditkartenunternehmens
angegeben wurde.
3.
Leistungen
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Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich
aus den Prospektangaben oder den getroffenen
Vereinbarungen.
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Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes
zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein
Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem
Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen.
Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und
Abendessen.
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Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der
Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein
Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch
auf Minderung zu.
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Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise
enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende
Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer
der geltende Mehrwertsteuersatz, ist die GMBS GmbH
berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz
anzupassen.
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Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und
Arrangementpreises.
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Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit
hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro
Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn +
Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.
4.
Zahlung
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Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei
Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der
Abreise des Gastes.
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Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann die
GMBS GmbH eine Zwischenrechnung erstellen.
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Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das
Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben.
Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den
Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der GMBS GmbH
vorbehalten.
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Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so
bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen
Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass
die GMBS GmbH eine angemessene Weitervermietung
unterlassen hat.
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Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes
ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast
die Zahlung kreditiert wurde.
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Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder
Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
5.
Stornierungen
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Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie
folgt möglich:
Logis bis 14 Personen:Arrangements:
Eine Stornierung ist bis zum 22. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet die GMBS GmbH 50 % des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % desselben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90 % des Preises fällig.
Hotelzimmer:
Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet die GMBS GmbH 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum.
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Logis ab 15 Personen (Gruppen-Arrangement):
Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig. -
Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so
verlängern sich die vorstehenden Fristen um jeweils 5
Tage.
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Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die
Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende
Abbestellungsfristen Gültigkeit:
über 30 Tage:
Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,29. bis zum 15. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten,14. bis zum 8. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,7. bis 3. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,binnen 72 Stunden:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
6.
Haftung
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Der Gast oder der Veranstalter haften der GMBS GmbH für
die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
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Die GMBS GmbH haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner
nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines
Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die
GMBS GmbH bemüht sich in diesen Fällen um eine
anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
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Die GMBS GmbH haftet gegenüber dem Gast nach den
Bestimmungen des BGB (bis zum 1gmb00-fachen des
Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und
Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es
sei denn, die GMBS GmbH oder seinem Personal trifft ein
Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld
wurden der GMBS GmbH gegen Erteilung einer Quittung zur
Aufbewahrung gegeben.
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Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von
der GMBS GmbH bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so
beschränkt sich die Haftung von der GMBS GmbH von
Maßgabe der hierfür abgeschlossenen
Haftpflichtversicherungen.
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Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem
Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen
Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu
versichern. Eine Haftung von der GMBS GmbH wird
ausgeschlossen.
7.
Kündigung
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Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem
anderen als vereinbarten Zweck, so steht der GMBS GmbH
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
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Hat die GMBS GmbH begründeten Anlass zu der Annahme,
dass eine Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses
bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren
Gewalt oder innerer Unruhen kann die GMBS GmbH das
Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
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Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung
von der GMBS GmbH in einer Tageszeitung wirbt, die der
Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu
Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht
der GMBS GmbH der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
auch im Kündigungsfalle zu.
8.
Sonstiges
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Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von der GMBS
GmbH und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht
werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Bar,
Club, Sauna etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
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Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen
erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art
hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
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Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage
gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die
Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
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Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch die
GMBS GmbH ist die Haftung nach Maßgabe der
Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
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Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und
Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration
der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen
Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um
Tischschmuck handelt.
9.
Allgemeines
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Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und
Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
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Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von der
GMBS GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
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Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner
Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des
Hotels als vereinbart.
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Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr
möglichst nahe kommende gültige Regelung.


















